AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich / Vertragsschluss
Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Bischof GmbH ausgeführt. Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen nur aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
Preise
1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch 2 Wochen nach Eingang
des Angebots beim Auftragnehmer. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
2. Die vom Auftragnehmer angebotenen Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer , die derzeit 19 % bzw. 7% betragen. Sie gelten Frei Haus innerhalb Deutschlands. Sie schließen Verpackung, Fracht und
Porto ein. Versicherung und sonstige Versandkosten sind nicht Bestandteil des Angebotspreises.
3. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden demA uftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch
Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen einer geringfügigen Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
4. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Die Gültigkeitsdauer befristeterA ngebote erfahren Sie jeweils dort, wo sie im Shop dargestellt werden.
5. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter/übertragener Daten und ähnlichVe orarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet. Gleiches gilt für
Datenübertragungen.
Zahlung
1. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung ohne jeden Abzug auf das angegebene Konto der Bischoff GmbH zu erfolgen (Vorkasse) oder durch Abbuchungsauftrag bzw. Zahlung per Nachnahme.
Andere Zahlungsarten (Zahlung per Rechnung) gelten nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung deAs uftragnehmers. Die Rechnung wird unter demT ag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft
(Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Zinsen und Spesen trägt deAr uftraggeber. Sie sind vom
Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet der Auftragnehmer nicht, sofern ihm oder seinem Erfüllungsgehilfen
nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
2. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Dies gilt insbesondere für die Bereitstellung außer gewöhnlich großer Papier- und Kartonmengen und besonderer Materialien.
3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
4. Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Bischof GmbH ausgeführt. Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen nur aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
5. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterenV erzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
Lieferung
1. Sofern die Ware versendet wird, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vomA uftragnehmer ausdrücklich und in schriftlicher Form bestätigt werden. Die Lieferfrist beginnt mit dem erstenA rbeitstag nach Eingang der druckfähigen Daten oder
Vorlagen bzw. der schriftlichen Druckfreigabe. Die Angabe von Lieferfristen erfolgt in gesetzlichen Arbeitstagen.
3. Verzögert der Auftragnehmer die Leistung, so kann der Auftraggeber die Rechte aus § 323 BGB nur ausüben, wenn die Verzögerung vom Auftragnehmer zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast ist mit
dieser Regelung nicht verbunden.
4. Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers – wie z.B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt berechtigen erst dann zur Kündigung des
Vertrages, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Zuwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer deVr erzögerung. Eine Kündigung ist jedoch
frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung desA uftragnehmers ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
5. Im kaufmännischen Verkehr steht dem Auftragnehmer an den vom Auftraggeber angelieferten Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht
gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
6. Der Auftragnehmer nimmt im Rahmen der ihm aufgrund der Verpackungsverordnung obliegenden Pflichten Verpackungen zurück. Der Auftraggeber kann Verpackungen im Betrieb des Auftragnehmers zu den
üblichen Geschäftszeiten nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung zurückgeben, es sei denn, ihm ist eine andere Annahme-/Sammelstelle benannt worden. Die Verpackungen können dem Auftragnehmer auch bei
der Lieferung zurückgegeben werden, es sei denn, dem Auftraggeber ist eine andere Annahme-/Sammelstelle benannt worden. Zurückgenommen werden Verpackungen nur unmittelbar nach Auslieferung der Ware,
bei Folgelieferungen nur nach rechtzeitiger vorheriger Mitteilung und Bereitstellung. Die Kosten desT ransports der gebrauchten Verpackungen trägt der Auftraggeber. Ist eine benannte Annahme-/Sammelstelle weiter
entfernt als der Betrieb des Auftragnehmers, so trägt der Auftraggeber lediglich die Transportkosten, die für eine Entfernung bis zum Betrieb des Auftragnehmers entstehen würden. Die zurückgegebenen Verpackungen
müssen sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlicher Verpackung sortiert sein. Anderenfalls ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftraggeber die bei der Entsorgung entstehenden Mehrkosten zu verlangen.
7. Bei Versendung in Nicht-EU-Länder fallen zusätzlich Zollgebühren an.
Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen desA uftragnehmers an den Auftraggeber sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber
nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an.
Spätestens im Falle des Verzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt derW ert der für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung
insgesamt um mehr als 20%, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Auftragnehmers verpflichtet.
2. Bei Be- oder Verarbeitung vom Auftragnehmer gelieferter und in dessen Eigentum stehenderW aren ist der Auftragnehmer als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt derV erarbeitung
Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- und Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene
Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
Beanstandungen / Gewährleistungen
1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreifeerklärung/
Fertigungsreifeerklärung auf denA uftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreifeerklärung/Fertigungsreifeerklärung anschließenden Fertigungsvgoarng
entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen deAs uftraggebers.
2. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von einerW oche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von einerW oche nach Entdeckung; anderenfalls ist die
Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
3. Beanstandungen, die lediglich darauf beruhen, dass der Kunde die Hinweise zu denV oraussetzungen für die Druckdaten nicht beachtet hat, können nicht erhoben werden. Dies gilt insbesondere für Drucksachen,
die auf RGB Farben beruhen, bei denen die Auflösung zu niedrig ist oder bei denen Schriften verwendet wurden, die nicht eingebettet sind. Geringfügige Farbabweichungen sind kein Mangel. Dies gilt auch bei
Farbabweichungen zu einem früheren Auftrag, der beim Auftraggeber bestellt wurde.
4. Bei berechtigten Beanstandungen ist derA uftragnehmer zunächst nach seiner Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommt derA uftragnehmer dieser Verpflichtung nicht
innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schlägt die Nachbesserung trotz wiederholtenV ersuchs fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung desV ertrages
(Wandelung/Rücktritt) verlangen.
5. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass dieT eillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
6. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügigeA bweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für denV ergleich zwischen sonstigen Vorlagen
(z.B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.
7. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragswertes.
8. Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens deAs uftragnehmers. Dies gilt nicht für
offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat deAr uftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für
Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt eine Kopie anzufertigen.
Haftung
1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
2. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht -bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachtem Schaden, -bei leicht fahrlässigeVr erletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch gesetzlicheV ertreter oder Erfüllungsgehilfen
des Auftragnehmers; insoweit haftet er nur auf den nachA rt des Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden, -im Falle schuldhafteVr erletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit des Auftraggebers, -bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die Beschaf fenheit der Ware, -bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
Verjährung
1. Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung und Schadensersatz (Zifern VI. und VII.) verjähren mit Ausnahme der unter Ziffer VII. 2. genannten Schadensersatzansprüche in einem Jahr beginnend mit der
(Ab-)Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit der Auftragnehmer arglistig handelt. Hiervon nicht betroffen sind Verträge mit Verbrauchern im Sinne des BGB, hier gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Handelsbrauch
1. Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z.B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten
Endprodukts erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.
Archivierung
1. Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger , werden vom Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe
des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlendeVre reinbarung der Auftraggeber selbst zu
besorgen.
Gewerbliche Schutzrechte / Urheberrecht
1. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen
einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Datenschutz, Wirksamkeit
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öfentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand
hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich der Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragverhältnis findet deutsches Recht
Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten und Informationen im Sinne und nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes zu speichern und zu verwerten.
3. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
4. Hat der private Endverbraucher keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union, so ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand.
Daten
1. Hinweis gemäß § 33 BDSG: Name und Anschrift des Kunden sowie alle für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert. (siehe auch Datenschutz)
Stand: September 2009

